Je nach Grösse und Art des Bauvorhabens braucht es eine Bewilligung vom Bauamt / der Baukommission der jeweiligen Gemeinde, in der das Bauvorhaben zu Stande kommen
soll. Bei gewissen Umbauten - v.a. im öffentlichen Bereich - ist vielfach auch eine Bewilligung seitens Brandschutz erforderlich. Gerne helfe ich Ihnen, die nötigen Bewilligung(en)
einzuholen.
Folgende Schritte führen zur Baubewilligung:
Gebühren der Gemeinde: Die erhobenen Gebühren für eine Baubewilligung sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Diese hängen z.T. von der Höhe der geschätzten Summe der bewilligungspflichtigen Teile des Umbauvorhabens ab (0.3 - 1%) ab, können aber auch fix verrechnet werden. Hinzu kommen (können) je nach
Art des Vorhabens Aufwendungen im Gesuchsverfahren resp. Kosten für eine brandschutztechnische Bewilligung. Je nach Gemeinde werden noch weitere, meist oft viel höhere Gebühren
fällig, die sich am geschaffenen Mehrwert der Liegenschaft orientieren (z.B. Anschlussgebühren Kanalisation und Wasser, auch wenn daran nichts gemacht wurde...). Um die Gebühren
vorgängig abschätzen zu können, sollte man mit der zuständigen Gemeinde Rücksprache nehmen.
Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne bei Ihrem Umbauprojekt!
Cornel Dudle
Dipl. Ing. ETH / MAS FHNW Bauleitung